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Schutzausrüstung P. S. A.:

P. S. A. = Persönlicher Arbeits Schutz:

Persönliche Schutzaus-rüstungen (PSA) sind von den Arbeitgeber/innen auf ihre Kosten am Ort der Gefahr zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitnehmer/innen ist es verpflichtend die zur Verfügung gestelle Ausrüstung auch zu Tragen oder zu benutzen..

Bild: Arbeitsschutz

Piktogramme Schutzausrüstung:

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Bild: Arbeitsschuhe

Arbeitsschuhe:

In der Reinigung Arbeitsschuhe mit Stahlkappen verwenden, speziell bei Arbeiten mit Einscheibenmaschine, auf Gerüsten, Leitern sowie auf Baustellenendreinigungen. Durch eine gute Trittsicherheit kann man Unfälle vermeiden.

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Bild: Schutzhelm

Schutzhelm:

Das tragen des Schutzhelms beim Arbeiten auf Baustellen (Fensterreinigung/Fassadenreinigung außen am Gerüst) unter oder in der Nähe von Gerüsten und hochgelegenen Arbeitsplätzen, Arbeiten im Bereich von Bauaufzügen, Hebezeugen, Kranen und Fördermitteln ist Pflicht. Industrieschutzhelme gemäß ÖNORM EN 397.

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Bild: Arbeitskleidung

Schutzkleidung

Geeignete Schutzkleidung ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn mit einer Gefährdung des Körpers zu rechnen ist durch: chemische Einwirkungen,
z.B.
Säuren, Laugen, Lösemittel, Stäube, Öle biologische Einwirkungen, Mikroorganismen,
z.B.
Bakterien, Viren, Pilze

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Bild: Gesichtsschutz

Augen- und Gesichtsschutz

Geeigneter Augen- und Gesichtsschutz ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn Augen und Gesicht schädigenden äusseren Einflüssen ausgesetzt sein können. Bei Gefahren für die Augen wie durch Decken, Fassaden, Dachfensterreinigung.

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Bild: Gehörschutz

Gehörschutz

Wenn die Grenzwerte für gehörgefährdenden Lärm nicht eingehalten werden können. Gehörschutzmittel unbedingt während der gesamten Lärmbelastung ununterbrochen tragen.

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Bild: Sicherheitsgurt

Schutz gegen Absturz

Schutzausrüstungen gegen Absturz sind zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn mit dem Abstürzen von Personen zu rechnen ist. Sie dienen dazu, abstürzende Personen aufzufangen. z.B. Fassadenreinigung, Fensterreinigung.

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Bild: Atemschutz

Atemschutz

Ein geeigneter Atemschutz ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn Beschäftigte durch Einatmen von gesundheits- gefährdenden Schadstoffen oder durch Sauerstoffmangel gefährdet werden können. Gefährliche Stoffe laut  Chemikalienverordnung z.B. reizende, ätzende, giftige, krebserzeugende Stoffe). Mikro- Organismen z.B. Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen) Enzyme.

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Bild: Handschuhe

Handschuhe

Geeignete Schutzhandschuhe sind zu tragen wenn Verätzungen, Entfettung und sonstige Hautschädigungen, Hauterkrankungen, durch Aufnahme von Schadstoffen über die Haut entstehen. z.B. Chemische: Umgang mit Säuren, Laugen, Fetten, Ölen, Lösemitteln, Harzen z.B. Biologische Kontakt mit Mikroorganismen.