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Die Homepage der Reinigungsmeister

Bild: Reinigungsgeräte

ist eine Private Homepage und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Finanziert wird diese aus eigener Tasche und ist kein Werbeträger für Firmen. Die Links zu den Firmen dienen Lediglich dazu Sich über Werkzeug Reinigung – Materialien zu erkundigen. Diese Seiten entstanden aus den Kursen die ich Besucht habe und natürlich aus der Vielzahl der Web- Seiten die ich im Internet zum Thema Reinigung gefunden habe. Viele, Inhalte der gelesenen Web- Seiten sind Texte aus den Lutz Büchern sowie aus dem Innungsbuch der WKO, aus Meisterkursen die in Österreich abgehalten werden. Sowie Hersteller Informationen der Produkterzeugung. Skripten die man von Kursen der (Fa. Sigron, Tana, Meisterkursen, Online Schulen) bekommt. Natürlich sind auch einige Texte und Bilder aus meiner Hand so wie ich die Reinigung verstehe.

Der Beruf zum Reinigungstechniker:

Die neue bezeichnung für Gebäuderreiniger ist Reinigungstechniker. Seit 1. Juni 2015 ist es ein anerkannter Ausbildungsberuf und ersetzt die bezeichnung „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger/In". Die Ausbildung dauert 3 Jahre im Betrieb, davon sind 10 Wochen pro Jahr Unterricht im Rahmen eines Internatsaufenthaltes geplant. In der Ausbildung erlernt man das Reinigen von Innenbereichen wie Industrieanlagen Schulungsgebäuden, Krankenhäuser, Büros, Pflegeheime, Bussen, U-Bahnen, und Außenfassaden.Erste Unterüberschrift der dritten Ebene

Der Reinigungstechniker oder die Reinigungstechnikerin hat das Wissen, wie die verschiedenen Oberflächen zu Reinigen sind, wie Stein, PVC, Gummi, Linoleum, Textilien. Es kommen in der Reinigung verschiedene Reinigungsverfahren / Reinigungsmittel und Geräte zum Einsatz. Als Reinigungsfachkraft sollte man den Schmutz nicht scheuen sowie keine Allergien gegen Reinigungsmittel haben.

Voraussetzung ist auch das man Schwindel frei ist, da man auf Fassaden auf Hebebühnen oder bei der Fensterreinigung auf hohen Leitern steht. Als Reinigungskraft sollte man Teamfähig sein, da man oft in Arbeitsgruppen arbeitet. Auch frühe /– Späte Arbeitszeiten sollte er nicht Scheuen da es vorkommen kann das gewisse Arbeiten in Betriebs- armen Zeiten beim Auftragsgeber erledigt werden können/müssen

Was ist ein Reinigunstechniker:

Der Reinigungstechniker ist eine qualifizierte Fachkraft, diese kann als Vorarbeiter, Objektleiter, Abteilungsleiter oder als Bereichsleiter eingesetzt werden.


Reinigungsmeister:

Nach Abschluss der Lehre, und der Prüfung zum Reinigungstechniker kann man auch die Meisterprüfung in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ablegen.


Objektbetreuung Haustechnik:

Ein Reinigungstechniker/In sollte sich auch In der Haustechnik gewisse Tätigkeiten aneignen. In Hausverwaltungen erwartet man sich ein Verständnis für das Objekt, in dem man seine Reinigungstätigkeit ausführt Da sollte es ein gewisses Geschick für Tätigkeiten geben wie zum,

Bsp.:
Lampenwechseln, Türschließer, einstellen der Zeitschaltuhren umstellen Sommer/Winter etc. Aufzugskontrolle. Bei Schäden Meldungen an die Aufzugszentrale.
Schäden, die einen Professionellen Handwerker erfordern, melden an die Hausverwaltung.

Wer darf Was Reinigen!

Bild: Der Meisterbetrieb darf alles Reinigen. Der Hausbetreuer nur die unten angeführten Tätigkeiten

Der Weg zur Reinigung

Meisterbetrieb:

Ausübungsvoraussetzungen Selbastständig mit MEISTERPRÜFUNG im Handwerk „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“ sowie die Unternehmerprüfung und die Lehrlingsausbilderprüfung.


Uneingeschränkte Tätigkeiten laut Gewerbeordnung:

  • Bürounterhaltsreinigung,
  • Grundreinigung
  • Bauschlussreinigung
  • Krankenhaus- und Pflegeheimreinigung
  • Industrie- und Gewerbebetrieb-Reinigung
  • Reinigung von öffentlichen Verkehrsmittel
  • Fassadenreinigung
  • Denkmalreinigung
  • Glas- und Fensterreinigung
  • Schneeräumung
  • Stiegenhaus-Reinigung
  • Verkehrsflächenreinigung
  • Gartenbetreuung

Hausbetreuer:

Durch das Auslaufen des Hausbesorger-gesetzes werden immer weniger Hausbesorger angestellte. Die Reinigung des Objektes wurde an einen Hausbetreuer ausgelagert. Selbständig, Ausübungsvoraussetzungen KEINE, da freies Gewerbe.

Beschränkte Tätigkeiten laut
Gewerbeordnung.

  • Stiegenhaus-Reinigung
  • Verkehrsflächenreinigung
  • Schneeräumung
  • Gartenbetreuung

Berufsbild

Meisterbetrieb:

Für die Professionalität in diesem Handwerk ist eine gute Ausbildung notwendig. Da es sich hierbei um persönliche Dienstleistungen handelt, stehen die Mitarbeiter und deren Fähigkeiten sowie Motivation im Mittelpunkt.

Hausbetreuer:

Für die optimale Betreuung sind Basiskenntnisse in vielen Bereichen notwendig. Es handelt sich grundsätzlich um einfache schwere Arbeiten. Kenntnisse, etwa von Schneeräumungsmaschinen und –geräten oder in der Gartenarbeit, sind für die ordnungsgemäße Durchführung und für die Zufriedenheit der Kunden einfach unerlässlich.